wurde 2009 durch die Mitgliederversammlung des Hospizvereins im Pfaffenwinkel e.V. mit dem Ziel errichtet, für die wichtige soziale Arbeit des Hospizvereins eine dauerhafte Basis zu schaffen.
Mit der Anerkennung durch die Regierung von Oberbayern als Stiftungsaufsicht vom 22.06.2009 hat die Stiftung ihre Rechtswirksamkeit erlangt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der Hospiz- und Palliativarbeit im Pfaffenwinkel.
Er wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Förderung und Unterstützung des Hospizvereins im Pfaffenwinkel mit den Tätigkeiten im ambulanten und stationären Bereich
- Förderung und Unterstützung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, die durch Palliahome e.V. geleistet wird
- Bekanntmachung des Gedankenguts der Hospizbewegung
- Beratung und Unterstützung der Angehörigen
- Aus-, Fort- und Weiterbildung für die ambulante und stationäre Hospizarbeit
- Förderung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements
- Förderung und Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
Satzung der Stiftung
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Satzung (gültig seit 08/2018)Aktuelle Fassung der Satzung der Stiftung Hospizvereins im Pfaffenwinkel |