Förderung und Unterstützung des stationären Hospizes für Erwachsene in Polling
Stiftung Hospizverein im Pfaffenwinkel
Die Stiftung Hospizverein im Pfaffenwinkel wurde 2009 mit dem Ziel errichtet, für die wichtige soziale Arbeit des Hospizvereins im Pfaffenwinkel eine dauerhafte, solide finanzielle Basis zu schaffen. Das durch Spenden und Zustiftungen aufgebaute Grundstockvermögen der Stiftung ist „ewig“, denn es darf nicht verbraucht werden. Es wird möglichst ertragreich angelegt. Mit den erwirtschafteten Erträgen wird nahezu ungeschmälert die Hospizarbeit im Pfaffenwinkel gefördert.
Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der Hospiz- und Palliativarbeit im Pfaffenwinkel. Dabei werden besonders berücksichtigt:
Förderung und Unterstützung des ambulanten Erwachsenenhospizdienstes und ambulanten Kinderhospizdienstes
Förderung und Unterstützung des (teil-)stationären Kinderhospizes St. Martin in Polling
Förderung und Unterstützung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, die durch Palliahome e.V. geleistet wird.
Satzung der Stiftung Hospizverein im Pfaffenwinkel
In der Satzung der Stiftung Hospizverein im Pfaffenwinkel finden Sie alles zu Zielen, Organisation und Finanzierung der Stiftung (Stand 11/2024).
Kontoverbindung der Stiftung
Mit Ihrer Zustiftung oder Schenkung stärken Sie das Grundstockvermögen und fördern die Hospizarbeit im Pfaffenwinkel nachhaltig.
Empfänger: Stiftung Hospizverein Pfaffenwinkel
IBAN: DE80 7035 1030 0032 0858 21
BIC: BYLADEM1WHM
Schenkungen und Zustiftungen
Es gibt viele Möglichkeiten, über die Stiftung die Hospizarbeit im Pfaffenwinkel nachhaltig zu unterstützen und zu fördern:
Zustiftungen zum „ewigen“ Grundstockvermögen
Hier wird ihre Zuwendung auf ewig angelegt, denn die Erträge aus dem Stiftungskapital fördern wichtige Projekte der Hospizarbeit im Pfaffenwinkel – nachhaltig jedes Jahr wieder. Zustiftungen können über zehn Jahre verteilt steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck „Zustiftung in das Grundstockvermögen“ an.
Errichtung eines Stiftungsfonds
Eine „eigene Stiftung“, der den Namen einer Person oder Firma trägt, jedoch in das Grundstockvermögen der Stiftung Hospizverein im Pfaffenwinkel eingebettet ist. Zu den Möglichkeiten beraten wir Sie gern.
Erbschaften
Wer der Stiftung nach seinem Ableben etwas zukommen lassen möchte, muss dies in seinem Testament festlegen: Sie können die Stiftung zum Erben, Miterben oder Vermächtnisnehmer bestimmen. Da die Stiftung gemeinnützig ist, sind derartige Zuwendungen von der Erbschaftsteuer befreit.
Übertragung von Immobilien
Bei der Übertragung einer Immobilie an die Stiftung fallen weder Grunderwerb- noch Schenkungssteuer an. Wird die Immobilie als Zustiftung in das Grundstockvermögen eingebracht, kann sie der Schenkende als Sonderausgabe über zehn Jahre verteilt geltend machen. Zudem ist auch eine Übertragung unter Auflagen möglich – so kann z.B. die übertragende Person den lebzeitigen Nießbrauch an der Immobilie festschreiben.
Ihr Vorteil: Zustiftungen sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig und können über zehn Jahre verteilt werden.
So ist die Stiftung organisiert
Die Mitglieder unseres Vorstandes und Stiftungsrates arbeiten ehrenamtlich für die Stiftung Hospizverein im Pfaffenwinkel, sodass jede Zuwendung im Sinne des gemeinnützigen Zweckes direkt der Förderung der Hospizarbeit zugutekommt.
Vorstand der Stiftung Hospizverein im Pfaffenwinkel
Mitglieder des Stiftungsrates
Weitere Stiftungsräte
Neben dem Vorstand und dem Beirat engagieren sich weitere Mitglieder im Stiftungsrat für die Ziele und die nachhaltige Entwicklung unserer Stiftung. Mit ihrer Erfahrung und ihrer Verbundenheit zur Hospizarbeit unterstützen sie die Arbeit des Hospizvereins auf vielfältige Weise.
- Regina Bartusch, Stadt- und Kreisrätin, Penzberg
- Felicitas Betz, Geschäftesführerin Palliahome e.V.
- Dr. Karl Breu
- Renate Dodell, Vorstand Hospizverein
- Sr. Raphaela Ferber, Dominikanerinnenkloster, Polling
- Markus Lanz, Vorstandsvorsitzender Sparkasse Oberland, Weilheim
- Dr. Kornelia Oswald-Diesel, Hohenpeissenberg
- Karl Roth, Altlandrat Starnberg
- Hans Schneider, Berg
- Josef Steigenberger, Altbürgermeister, Bernried
Sie haben Fragen zur Stiftung?
Ob Zustiftung, Stiftungsfond, Schenkung oder Erbschaft – die Vorstände der Stiftung Hospizverein im Pfaffenwinkel beraten Sie kompetent und diskret zu Ihrem Engagement.
Dr. Anton Schuster
Vorstandsvorsitzender der Stiftung Hospizverein im Pfaffenwinkel
Volker Köllnberger
stell. Vorsitzender des Stiftungsvorstandes der Stiftung Hospizverein im Pfaffenwinkel
Zusätzlich steht ihnen bei Fragen zur Stiftung auch das Team der Verwaltung jederzeit gerne zur Verfügung.
Da sein – über das eigene Leben hinaus
Entdecken Sie, wie Sie mit einem Testament oder Vermächtnis nachhaltig Gutes bewirken können. Die Broschüre erklärt klar und verständlich, welche Möglichkeiten es gibt, die Stiftung zu unterstützen – und beantwortet wichtige Fragen rund um Nachlass und Gestaltung.
Jahresberichte der Stiftung Hospizverein im Pfaffenwinkel
Als fördernde Stiftung mit mildtätigem Zweck sind wir zur Transparenz verpflichtet. Für unsere Spender, Partner und Interessierte veröffentlichen wir einmal im Jahr unseren Jahresbericht sowie eine Dokumentation der Entwicklung des Stiftungskapitals. Die aktuellen Berichte können Sie hier einsehen:
Jahresbericht der Stiftung (2024)
Stiftungsentwicklung (2024)
> Jahresberichte & Entwicklungsberichte vergangener Jahre
2023
Jahresbericht 2023
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2023
Stiftungsentwicklung 2023
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2022
Jahresbericht 2022
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Stiftungsentwicklung 2022
PDF zum herunterladen, 60 KB
2021
Jahresbericht 2021
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Stiftungsentwicklung 2021
PDF zum herunterladen, 145 KB
2020
Jahresbericht 2020
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Stiftungsentwicklung 2020
PDF zum herunterladen, 134 KB
2019
Jahresbericht 2019
PDF zum herunterladen, 45 KB
Stiftungsentwicklung 2019
PDF zum herunterladen, 150 KB
2018
Jahresbericht 2018
PDF zum herunterladen, 23 KB
Stiftungsentwicklung 2018
PDF zum herunterladen, 445 KB
2017
Jahresbericht 2017
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2016
Jahresbericht 2016
PDF zum herunterladen, 99 KB
Stiftungsentwicklung 2016
PDF zum herunterladen, 460 KB
2015
Jahresbericht 2016
PDF zum herunterladen, 187 KB
Hinweis zur Spendenquittung: Bis zu einem Spendenbetrag von 300 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Für höhere Beträge erhalten Sie nach Ihrer Zuwendung eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung). Bitte vermerken Sie dafür Ihren Namen und die vollständige Adresse im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung. Selbstverständlich senden wir Ihnen auch für Beträge unter 300 Euro auf Wunsch eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) zu.
